Fahrradstraßen für Oberhaching

Ist Oberhaching eine fahrradfreundliche Kommune?

Jedenfalls kann man vor allem bei schönem Wetter viele Radfahrer beobachten, die aus unterschiedlichen Gründen mehr oder weniger schnell im Ort unterwegs sind und auch Leihfahrräder werden angeboten. Fahrradfahren macht Spaß, hält gesund, ist jederzeit möglich, schont das Klima, bringt Sie schnell zum Einkaufen, zur Arbeit, in die Schule.

An manchen Stellen gibt es mittlerweile jedoch unterschiedliche Auffassungen über das Miteinander auf den Oberhachinger Straßen und Wegen.

Zweck einer Fahrradstraße ist es, dem klimafreundlichen Radverkehr Vorrang zu gewähren und damit auch Sicherheit und Verkehrsberuhigung zu fördern. Lt. ADAC erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist. Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind.
Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

So stellte die SPD-Oberhaching bereits 2017 den ersten Antrag für eine Fahrradstraße.
Der wurde immer wieder mit diversen Begründungen vertagt. Im Herbst 2020 wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss der Beschluss zur Untersuchung, ob eine Fahrradstraße überhaupt möglich sei, gefasst. Letztendlich wurde von der SPD ein neuer Antrag zur sofortigen Umsetzung gestellt, jedoch von keiner anderen Partei bzw. Wählergruppierung unterstützt!

Wir bleiben dran - versprochen!