Unsere Anträge seit Mai 2014

Des Öfteren wurde von den Anwohnern der Münchner Straße aus Lärmschutzgründen für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr Tempo 30 gefordert. Dies wurde jedoch stets von der entsprechenden übergeordneten Behörde aus Gründen der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Verkehrs – ständiger Originalton des stattlichen Straßenbauamts Freising – abgelehnt.

Die Münchner Straße ist eine Staatsstraße mit Nr. 2368, so dass die Gemeinde Oberhaching verkehrsrechtlich keine Möglichkeit einer Anordnung von Tempo 30 hat. In unserer Nachbargemeinde Grünwald gibt es aber eine vergleichbare Situation auf der Kreisstraße M 11 mit Tempo 30 zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Dieser Präzedenzfall wurde jedoch nicht anerkannt, da es sich hier um eine Kreisstraße handle und der Landkreis München zuständig ist.

In Sauerlach wurde jetzt Tempo 30 zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf der Staatsstraße St 2070 angeordnet, dies sogar inklusive des Gewerbegebiets Richtung Hofolding von der S-Bahnunterführung bis zum Ortsende. Wenn hier der Lärmschutz für ein Gewerbegebiet als wichtig angesehen wird, so ist es umso wichtiger, dass nachts für Lärmschutz in Wohngebieten gesorgt wird.

Daher stellten wir den Antrag: Die Gemeinde Oberhaching setzt sich dafür ein, dass auf der St 2368 sowohl im Bereich der gesamten Münchner Straße als auch in den Wohngebieten der Tölzer Straße nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Lärmschutzgründen – vergelichsweise wie auf der St 2070 in Sauerlach – Tempo 30 angeordnet wird.