Da der bisherige die Linienstraße begleitende Rad – und Fußweg weitgehend nur noch als Fußweg ausgewiesen wurde, sind Radfahrer verkehrsrechtlich gezwungen die Linienstraße in den entsprechenden Abschnitten zu benutzen.
Die Verkehrsverhältnisse, d.h. das Miteinander von Fahrradverkehr und Kraftfahrzeugverkehr sowie die bestehende Vorfahrtsregel „rechts vor links“ sprechen jedoch gegen die zwingende Nutzung der Linienstraße für Radfahrer, da hier erhöhte Unfallgefahr besteht.
Bedauerlich ist es, dass bereits Unfälle passiert sind. Somit wird in der Praxis wieder mehr und mehr der ausgewiesene und relativ schmale Fußweg auch als Radweg genutzt, weil sich hier Radfahrer sicherer fühlen. Dabei kommt es aber wieder zu Konflikten mit Fußgängern, denen man durch die neu eingeführte Regelung des Radverkehrs mehr Sicherheit geben wollte.
Immerhin wird diese Wegeverbindung von Radfahrern sehr intensiv genutzt (Kugleralm, Nußbaum-Ranch, Perlacher Forst, Verbindung zum Radweg entlang der S3, Gewerbegebiet, Further Bad etc.)
Zur Lösung dieser verkehrstechnischen und -rechtlichen Konfliktsituation stellen wir folgenden Antrag:
Die Gemeinde Oberhaching möge anhand der Grundstücksverhältnisse prüfen, ob der bestehende Fußweg als für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen nutzbarer und für beide Verkehrsteilnehmer eindeutig getrennt auszuweisender, entsprechend breiter Fuß- und Radweg ausgebaut werden kann.
Sollte die Prüfung positiv für den Bau eines solchen Rad – und Fußweg ausfallen, so beantragen wir einen möglichst zeitnahen Ausbau dieser Strecke.
Alternativ zu Punkt 1 und 2 möge die Gemeinde Oberhaching prüfen, ob die entsprechenden Teilstücke der Linienstraße zur Fahrradstraße mit Vorfahrt (Aufhebung von „rechts vor links“) und Vorrecht für Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nach StVO eingerichtet werden kann und dies bei positiven Bescheid umsetzen.
Über diesen Antrag wurde noch nicht beraten