Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 27.Februar 2018 (UVA) zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf der Ortsverbindungsstraße Oberhaching nach Ödenpullach zwischen Einmündung der Römerstraße nach Straßlach und Ortseingang Ödenpullach.
Aufgrund einer neuen Stellungnahme des ADAC vom 14. März 2018 zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ortsverbindungsstraße von Oberhaching nach Ödenpullach sowie einer gemeinsamen Stellungnahme des ADAC und des ADFC zur Beschilderung der Gemeindeverbindungsstraße Oberhaching – Ödenpullach – Großdingharting stellen wir folgenden Antrag:
Die am 27. Februar 2018 im UVA beschlossene Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Einmündung Römerstraße und Ortseingang Ödenpullach ist per Beschluss aufzuheben.
Anhand der vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme des ADFC Kreisverband München e.V. und des ADAC Südbayern vom 19.03.2018 soll in einer gemeinsamen Begehung mit gemeindlicher Straßenverkehrsbehörde, ADAC Südbayern und ADFC Kreisverband München ein Beschilderungskonzept ausgearbeitet werden, das im Einvernehmen mit der zuständigen PI 31, Unterhaching und deren Beurteilung nach verkehrspolizeilicher Einschätzung (z. B. Schreiben der PI 31 vom 15. September 2017) letztlich vom UVA beschlossen und von der gemeindlichen Verkehrsbehörde umgesetzt wird.