vor einiger Zeit wurde von uns das Thema Trinkbrunnen im Gemeindegebiet angesprochen, allerdings mit dem Hinweis des Bürgermeisters auf die hohen Unterhaltskosten nicht weiterverfolgt.
Wir sehen es jedoch als sinnvoll und wegen der Gefährdung von vor allem älteren Personen in den heißen Sommern als erforderlich an Trinkbrunnen über das Gemeindegebiet verteil zu installieren.
Wir stellten daher folgenden Antrag:
Bei folgenden aktuellen Baumaßnahmen sowie bei bereits vorhandenen „Zierbrunnen“ werden Trinkbrunnen realisiert:
Bauprojekt am Bahnhofsgebäude Deisenhofen, z.B. im Zusammenhang mit dem Kiosk Auf dem im Bau befindlichen Schulcampus Brunnen beim Ziegler
Zudem wird beim Bau des Spielplatzes an der Bergstraße ein Trinkbrunnen berücksichtig. In einem weiteren Schritt wird geprüft wo es am Kirchplatz die Möglichkeit gibt einen Trinkbrunnen zu realisieren.
Die Gemeinde Pullach hat mit Zuschüssen aus dem Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWas 2025, einen Trinkbrunnen gebaut (Berichterstattung Münchner Merkur, 09.05.2025, Landkreis München). Pro Gemeinde können zwei Trinkbrunnen aus diesem Sonderprogramm gefördert werden.
Es ist daher zu prüfen, für welche Standorte eine solche Förderung beantragt werden kann.
Eine Ausführliche Begründung des Antrags ergibt sich aus folgendem Auszug aus dem Sonderprogramm:
Zweck des Sonderprogramms: Trinkwasser ist ein unverzichtbares Lebensmittel, das der Bevölkerung durch die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge über das öffentliche Leitungsnetz zur Verfügung gestellt wird. In Bayern stammt dieses Wasser zu rd. 90 Prozent aus Grundwasser. Um diese Grundwasserressourcen zu schützen und zu bewahren, ist das Mitwirken aller erforderlich. In Trinkwasserschutzgebieten wird mit einer örtlich angepassten Verordnung ein darüber hinaus gehender Schutz erreicht.
Das Berücksichtigen der Verhaltensregeln des allgemeinen Grundwasserschutzes, der Wasserschutzgebiete sowie der
Trinkwasserverordnung kann nur erfolgreich sein, wenn deren Notwendigkeit in der Bevölkerung verstanden, akzeptiert und gelebt wird.
Trinkbrunnen dienen dem Zweck, das Leitungswasser der öffentlichen Wasserversorgung als Lebensmittel in Wert zu setzen. Es ist Ziel die Einsicht zu vermitteln, dass dieses Trinkwasser den notwendigen Schutz verdient und erfordert, weil es so wertvoll und deshalb schützenswert ist. Das gilt gerade auch dann, wenn der Schutz persönliche Einschränkungen und gegebenen-
falls auch Änderungen in den persönlichen Verhaltensweisen mit sich bringt.
Öffentliche
Trinkbrunnen an gut frequentierten Plätzen oder Wegen bieten die gute Möglichkeit, auf den
Wert des Lebensmittels Leitungswasser sowie auf die Notwendigkeit des Trinkwasserschutzes mit geeigneten Medien hinzuweisen.
Gerade Personen, die ihren Durst mit frischem Wasser stillen können, haben ein besonders „offenes Ohr“ für diese Botschaft.
Trinkbrunnen dienen der öffentlichen Klimavorsorge. Der Klimawandel führt zu immer länger werdenden Hitzeperioden, was das Leben gerade in den innerstädtischen Bereichen zu- nehmend belastend macht. Im Sinne der allgemeinen Gesundheitsvorsorge wirkt das Bereit- stellen von kühlem, frischem Trinkwasser belebend.
Trinkbrunnen sind ein Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichem CO2 durch das Einsparen von Emissionen aus der Getränkelogistik und zur Vermeidung von Plastikabfällen aus (Einweg-)Flaschen für Mineral- oder Tafelwasser.