Antrag in einem mehrstufigen Prozess einen Hitzeschutzaktionsplan für die Gemeinde zu erstellen.
Als erster Schritt wird zeitnah ein runder Tisch einberufen, an dem Akteure von Feuerwehr, BRK, der sozialen Einrichtungen, Schulen, Altenheimen und Vertreter der Ärzteschaft sowie Mitarbeiter des Rathauses und Vertreter der Fraktionen teilnehmen. Ziel des runden Tisches ist es Handlungsbedarfe und gegebenenfalls erste Maßnahmen zusammenzutragen.
Die Ergebnisse werden mit bereits vorhandenen Empfehlungen des Umweltbundesamts, des Gesundheitsamts, Landratsamts ect. abgeglichen. Der daraus entstandene Plan wird direkt von der Gemeinde umgesetzt sei es in Form von Maßnahmen wie Baumpflanzungen, Begrünungen, Trinkbrunnen, Klimatisierung von öffentlichen Räumen wie auch der Bibliothek (z.B. mit vorhandener Geothermie) sowie Publikationen in den Kybergnachrichten oder Wurfsendungen an Haushalte. Der Plan wird jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert
Begründung: Ein Hitzeaktionsplan für die Gemeinde Oberhaching soll dazu beitragen, die Oberhachinger Bevölkerung sowie die Infrastruktur der Gemeinde auf die sich infolge der Klimaerwärmung abzeichnende zunehmende Hitzebelastung vorzubereiten. Er soll der Information, Vorsorge, Koordination und schließlich der akuten Intervention während der Hitzeperioden dienen.
Der Plan sollte sich an Empfehlungen des Umweltbundesamtes, soweit vorhanden des Bayrischen Landesamtes für Umwelt, der Weltgesundheitsorganisation und des Gesundheitsamtes sowie des Katastrophenschutzes des Landkries München orientieren. Vordringliches Ziel des Hitzeaktionsplan ist es, die gesundheitlichen Folgen von Hitze insbesondere für Risikogruppen wie Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Personen, Kleinkinder und Schulkinder zu minimieren. Als rechtliche Grundlage dafür gelten das Präventionsgesetz §20 SGB V, das Bayrische Klimaanpassungskonzept, die Empfehlungen des Umweltbundesamtes und schließlich auch der Art. 83 der Bayrischen Verfassung (kommunale Daseinsvorsorge).
Zur Unterstützung der Finanzierung über das Klimaschutzprogramm der Gemeinde sollen Klimaanpassungsförderprogramme (z.B. KfW, BMVU), der Landkreis München und die Kooperation mit Krankenkassen und Stiftungen hinzugezogen werden. Soweit dies nicht aus arbeitszeitlichen Gründen mit der vorhandenen personalen Besetzung bearbeitet werden kann, ist eine weitere Person innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Koordination aller sich ergebenden Maßnahmen zumindest in Teilzeit zu bestellen.